Unsere Website verwendet Cookies. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie den Cookies zu, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wir haben uns verpflichtet zu:
Höchster Qualität in allen Unternehmensaspekten;
Ethischem und verantwortungsvollem Umgang in allen Belangen;
Respektvollem Umgang mit allen Individuen; und
Respektvollen Umgang mit der Natur.
Der Zweck dieses Kodex ist die Etablierung eines Leistungsstandards, wir möchten Vorbild sein und die Zusage für einen verantwortungsvollen Herstellungsprozess fördern. Lynka und seine Mitarbeiter haben sich zu folgenden Grundsätzen verpflichtet:
Kinderarbeit Lynka wird wissentlich in keinem Herstellungsstadium Kinderarbeit billigen oder einsetzen. Der Terminus ''Kind'' bezieht sich hier auf Menschen, die jünger als 18 Jahre (oder 17, dort wo die örtlichen Gesetzgebungen dies erlauben) oder älter sind, falls die örtlichen Gesetzgebungen ein höheres Alter für eine Beschäftigung definiert haben oder wo bis zu einem bestimmten Alter Schulpflicht besteht. Der Einsatz von Kinderarbeit ist auch unseren Zulieferern strengstens untersagt.
Zwangsarbeit Lynka greift auf keinerlei Arten von Zwangsarbeit zurück, weder in Form von Gefangenenarbeit, Arbeitsverpflichtungen, Ausbeutung oder anderweitig. Die Mitarbeiter können nach Schichtende den Arbeitsplatz verlassen, Sicherheitspersonal wird nur im Rahmen normaler Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt.
Belästigungen und Missbrauch Lynka behandelt jeden Mitarbeiter würde- und respektvoll und setzt keinerlei körperliche Bestrafung, Bedrohungen oder Gewalt in jeglicher physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Form ein.
Nichtdiskriminierung Lynka verzichtet bei Einstell- und Beschäftigungsverfahren auf Diskriminierungen in Bezug auf Gehalt, Sozialleistungen, Beförderung, Abmahnung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ruhestand. Hierbei finden weder Rasse, Religion, Alter, Nationalität, soziale oder ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlecht, politische Einstellung oder eine Behinderung Beachtung.
Versammlungsfreiheit Lynka respektiert das Recht seiner Mitarbeiter auf Versammlungen, Organisation und Verhandlungen in Übereinstimmung mit den Gesetzgebungen und in friedlicher Manier, ohne Strafen oder Beeinflussungen.
Gesundheit und Sicherheit Lynka stellt seinen Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zur Verfügung, um Unfällen und Gesundheitsgefährdungen, die sich aus dem normalen Arbeitsalltag oder als Ergebnis der Tätigkeit in einer von Lynkas Betriebsstätten ergeben können, vorzubeugen. Das Unternehmen verpflichtet sich mindestens zur Verfügungstellung von Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, Feuersicherheit, zu allen Zeiten zugängige Notausgänge, adäquate Beleuchtung und Belüftung und die Einhaltung oder das Übertreffung der geltenden örtlichen Gesetzgebungen und Richtlinien in Bezug auf Hygiene und Risikoschutz.
Gehälter und Sozialleistungen Lynka erkennt Gehälter als eines der Grundbedürfnisse des Mitarbeiters an. Wir halten sämtliche Gesetze und Richtlinien in Bezug auf Gehälter mindestens ein, dies umfasst auch die Regelungen zu Mindestgehältern, Überstunden, maximale Arbeitsdauer, Stückraten oder andere Belohnungssysteme und bieten sämtliche vorgeschriebenen Zusatzleistungen.
Arbeitszeiten Mit Ausnahme von besonderen Unternehmensumständen arbeiten die Mitarbeiter Lynkas nicht mehr als (a) die gesetzlich zugelassenen regulären Arbeitszeiten und Überstunden oder (b) durchschnittlich 60 Stunden/Woche einschließlich Überstunden.
Kompensation von Überstunden Zusätzlich zum Entgelt der regulären Arbeitszeit erhalten Mitarbeiter eine Überstundenkompensation in Form von den im jeweiligen Herstellungsland geltenden Richtlinien oder in Ländern, in denen eine diesbezügliche Regelung nicht existiert eine Entlohnung, die mindestens dem regulären Stundenlohn entspricht.
Umweltgesetze Lynka berücksichtigt alle geltenden Umweltgesetzgebungen und Richtlinien.
Weitere Gesetze Lynka befolgt alle geltenden Gesetzgebungen und Richtlinien einschließlich jener, die die Herstellung, Preisgestaltung, Kennzeichnung sowie Vertrieb und Distribution von Werbeartikeln betreffen. Hierbei werden alle lokalen und nationalen Richtlinien und Regulationen, maßgebliche Verträge und freiwillige Industriestandards berücksichtigt.
Subunternehmen Lynka untersagt den nicht-autorisierten Einsatz von Subunternehmen für die Herstellung von Werbeartikeln oder Komponenten. Geeignete Subunternehmen können basierend auf den Richtlinien für die Vorqualifizierung von Zulieferern durch Lynka genehmigt werden.
Veröffentlichung Lynka stellt sicher, dass dieser Verhaltenskodex an die Mitarbeiter kommuniziert wird. Hierfür wird dieser Verhaltenskodex in Kopie an öffentlicher für alle Mitarbeiter zugängiger Stelle in der Landessprache dauerhaft ausgehängt.